Allgemeine Geschäftsbedingungen für kurse und Camps

 

1. Anmeldung

Die Teilnehmerzahl an diesem Kurs ist auf 6 bis 7 Teilnehmer begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges angenommen.

 

2. Kursgebühren

Die Kursgebühr beträgt 275,00 Euro zzgl. Unterbringung und Verpflegung Deines Pferdes und einer evtl. anfallenden Hufschlaggebühr (je nach Veranstaltungsort). Die Kursgebühr ist innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Anmeldung zu überweisen. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Kurs. Die Zahlungsverpflichtung in voller Höhe durch die/den Teilnehmer/in wird hierdurch nicht berührt.

 

3. Vorbehalt

Die Veranstalter behalten sich vor, den Kurs aus bestimmten Gründen (z. B. Krankheit oder wenn weniger als 6 Teilnehmer gemeldet sind) bzw. aus organisatorischen oder sonstigen Gründen abzusagen. Die Teilnehmer werden bei Absage des Kurses spätestens 2 Tage vor Kursbeginn benachrichtigt. Die bereits geleistete Zahlung wird spätestens innerhalb einer Woche nach geplantem Kursbeginn erstattet.

 

4. Ausbildungsinhalt

Wetterbedingte oder organisatorische Änderungen bzgl. des Kursablaufs behalten wir uns vor. Die Kursinhalte bleiben davon jedoch unberührt.

 

 5. Haftung

 Die Teilnahme an dem Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Stallbetreibers oder von Patricia von Schwedes, Imke Jürgensen und der von ihnen eingesetzten Personen ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

 

 6. Stornierung/Ersatzteilnehmer

 Bei einer fristgerechten Stornierung erfolgt eine anteilige Rückvergütung der bereits gezahlten Summen, abzüglich nachfolgender prozentualer Anteile:

 

  • bis 30 Tage vor Kursbeginn 30%
  • ab 29 bis 22 Tage vor Kursbeginn 50%
  • ab 21 bis 15 Tage vor Kursbeginn 70%
  • ab 14 Tage vor Kursbeginn 80%
  • ab 07 Tage vor Kursbeginn 90 %

 

Die Stornierung ist dann fristgerecht, wenn sie innerhalb des vorgezeichneten Zeitrahmens schriftlich eingeht. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Patricia von Schwedes. Stornierungen können nur schriftlich erfolgen.

 

Der/dem Teilnehmer/in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

 

Ein Ersatzteilnehmer kann vor Ausbildungsbeginn gestellt werden, sofern dieser sämtliche bestehende Verpflichtungen des Teilnehmers uneingeschränkt übernimmt und dieses schriftlich vor Kursaufnahme bestätigt. Wir behalten uns vor, den vorgeschlagenen Ersatzteilnehmer aus wichtigem Grund abzulehnen.

 

 7. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort.